Was heißt Au-pair?
Au-Pair kommt aus dem Französischen und heißt übersetzt
"auf Gegenseitigkeit". Aus dem Au-pair Verhältnis sollten
beide Seiten einen Nutzen ziehen. "Au-Pair's" leben in Gastfamilien
im Ausland um die Kultur und die Sprache des Gastgeberlandes kennen zulernen
. Als Gegenleistung werden Mithilfe im Haushalt und Kinderbetreuung erwartet.
Woher kommen die "Au-Pair's"?
Zur Zeit kommen jährlich ca. 30000 Au-pair's nach Deutschland mit
steigender Tendenz. Ein sehr großer Teil ca. 80% kommen aus Osteuropa
da wirtschaftliche Gründe bei den Au-pair's im Vordergrund stehen
( Beispiel: Das Taschengeld von 260.- Euro ab 01.01.2006 eines Au-pairs entspricht
in einigen dieser Länder einen Durchschnittsverdienst eines Arztes).
10% der Bewerber kommen aus Afrika, 5% der Bewerber aus Lateinamerika,
3% der Bewerber aus Asien und 2% der Bewerber aus EU Staaten und USA.
Wie früh muss man sich um ein Au-pair kümmern?
Die Bearbeitung des Einreise-Visums durch die deutschen Behörden
nimmt ca. 12 Wochen in Anspruch. Bitte beginnen Sie mit der Suche nach
einem Au-pair 3-4 Monate vor gewünschtem Antrittstermin.
Wie schnell kann man ein Au-pair aus Nicht EU Staaten bekommen?
In der Regel dauert ein normales Visumverfahren ca. 12 Wochen.
Die lange Bearbeitungszeit entsteht durch folgende Behörden Vorgänge
auf die eine Au-pair Agentur nur einen sehr geringen Einfluss hat.
Beispiel: Postversand der Einladung ----> Einreichung der Unterlagen
bei der Botschaft ----> Bearbeitung bei der Botschaft ----> Versand
nach Deutschland ----> Bearbeitung durch das Bundesverwaltungsamt ---->
Versand an die Ausländerbehörde Ihres Landkreises ----> Bearbeitung
der Ausländerbehörde ----> Versand an das Arbeitsamt Ihres
Landkreises ----> Bearbeitung an durch das Arbeitsamt ----> Rücksendung
wieder an die Ausländerbehörde Ihres Kreises ----> nochmalige
Bearbeitung durch die Ausländerbehörde ----> Rücksendung
an das Bundesverwaltungsamt und dortige Bearbeitung ----> Rücksendung
an die Botschaft des Ziellandes----> Bearbeitung der Botschaft ---->
Abholen des Visums durch das Au-pair.
Kann das Einladungsverfahren beschleunigt werden?
JA. Das heißt, Die meiste Zeit des Visumsverfahren liegt im Postweg.
Wenn das Einladungsschreiben mit Express bzw. DHL, UPS usw. an das Au-pair
gesendet wird , sparen Sie ca. 1 bis 2 Wochen. Wenn die zu bearbeitenden
Unterlagen innerhalb Deutschlands und zurück an die Botschaft mit
Fax gesendet werden, sparen Sie ca. wieder 1 bis 2 Wochen.
Dazu ist zu Bemerken, dass eine Beeinflussung der Behörden nicht
immer zum Erfolg führt.
Allerdings werden wir als Agentur den Wertegang der zu bearbeitenden Dokumente
verfolgen und uns bei außergewöhnlicher Verzögerung (
Urlaubszeit, Sachbearbeiter, Krank usw.) intensiv darum kümmern.
Wir werden gegebenenfalls bei fahrlässigem Verhalten der Behörden
unsere Bundesverbände und die Gütergemeinschaft-Aupair mit einbeziehen.
Welche Au-pair's können sofort kommen?
Sofort können Au-pair's aus EU Staaten einreisen, da diese kein
Visum benötigen. Jedoch ist es sehr selten, da nur ca. 2% der Bewerber aus EU Staaten kommen.
Sofort oder innerhalb weniger Tage , kommen auch sogenannte
Wechselaupairs oder Umvermittler.
Was ist ein Wechselaupair (Umvermittlung)?
Das sind Au-pair's die schon in Deutschland mit einem Au-apir Visum sind
und aus unterschiedlichen Gründen eine neue Gastfamilie suchen. Allerdings
ist die Vermittlung mit Vorsicht zu betrachten, da ein Wechsel immer eine
Ursache hat, und die Au-pair's keine 12 Monate mehr zur Verfügung
stehen.
Bitte setzen Sie sich vorher immer mit beiden Parteien und uns in Verbindung.
Für eine solche Umvermittlung verlangen wir eine Vermittlungsgebühr
von 40.-Euro zzgl. MwSt. pro verbleibenden Monate.
Was ist ein selbst gesuchtes Au-pair?
Es handelt sich dabei um ein Au-pair, von dem Sie persönlich ohne
die Hilfe einer Agentur die Adresse und die Bewerbungsunterlagen erhalten
(Freunde im Ausland). Das heißt die Agentur wird nur mit der Erstellung
der Visumsformalitäten (Einladungsbrief und Au-pair Vertrag) beauftragt.
für eine solche Vermittlung verlangen wir 180.-Euro zzgl. MwSt.
Wir möchten einen Verwandten aus einem nicht EU Staat als Au-pair
einladen?
Das ist leider nicht erlaubt. Die Vorschrift der Bundesanstalt für
Arbeit besagt ganz klar "Au-pair's dürfen in keinem verwandtschaftlichen
Verhältnis zur Gastfamilie stehen". Verwandte bekommen daher
auch kein Au-pair Visum.
Kostet dies gleich etwas?
Die Suche nach einem geeigneten Bewerber und die Kontaktadressen sind
kostenlos und unverbindlich. Allerdings verlangen wir vor Herausgabe
von persönlichen Daten (Telefonnummer, E-mail Adressen) der Bewerber
unseren ausgefüllten Familien-Fragebogen von Kunden. Wir arbeiten
hier mit Menschen und fühlen uns auch deren Privatsphäre
und Schutz gegenüber verantwortlich. Wir bitten Sie um Verständnis
für unsere Vorgehensweise. Die Vermittlungsgebühr wird bei Vertragsabschluss fällig.
Welche Kosten kommen auf mich monatlich zu?
| Monatliche Kosten |
| Taschengeld für das Au-pair |
260.- Euro |
| Krankenversicherung |
ca. 35.- Euro |
| Monatsfahrkarte |
ca. 50.- Euro |
| Unterkunft und Verpflegung |
ca. 250.- Euro |
| Summe monatliche Kosten |
ca.595. |
| |
|
Einmalige Vermittlungsgebühr Agentur
(je nach Kunde und Aupair ) |
| Stammkunde / visapflichtig AP |
380.- EUR |
| oder Erstkunde / visapflichtig AP |
430.- Euro |
| oder Stammkunde / nicht visapflichtig AP |
480.- Euro |
| oder Erstkunde / nicht visapflichtig AP |
530.- Euro |
| |
|
| Einmalige Gebühr (Sonstige) |
| Einmalige Gebühr für Visumsverlängerung |
ca. 100.- Euro |
| |
|
| alle Gebühren zzgl. MwSt. |
Was leistet Ihre Agentur?
- Wir bieten Ihnen eine sehr große Auswahl an ausgesuchten Au-pair
Bewerbern aus der ganzen Welt an.
- Wir unterstützen und beraten sie bei der Suche nach einem geeigneten
Au-pair.
- Des weiteren bei der Abwicklung aller Formalitäten mit Behörden
etc.
- Wir erstellen den Au-pair Vertrag und den offiziellen Einladungsbrief.
- Wir bieten Ihnen in den ersten 4 Wochen eine kostenlose Neuvermittlung an oder erstatten anteilig die Vermittlungsgebühr zurück, wenn sich herausstellt, dass ein harmonisches
Zusammenleben nicht möglich ist.
- Während des gesamten Au-pair Aufenthaltes stehen wir sowohl dem
Au-pair als auch der Gastfamilie als ständiger Ansprechpartner
bei auftretenden Problemen zur Verfügung
- Wir haben einen russischen und spanischen Betreuer die sich bei Sprachproblemen
als Vermittler (Dolmetscher) einschalten.
- Unsere Au-pair's erhalten auf Wunsch einen
kostenlosen Au-pair Ausweis.
- Nach erfolgreicher Au-pair Zeit kann das Au-pair auf Anfrage ein Zertifikat
erhalten.
- Wir bieten in unserem geschützten Bereich der Homepage die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen Aupairs in Deutschland , die untereinander Kontakt suchen.
- Auch gibt es eine Notrufnummer die kostenlos 24h zur Verfügung steht.
- Wie bieten jährlich mehrere Aupair Ausflüge an. (www.aupair-tours.de)
Warum sind die Gebühren bei Ihnen so teuer?
Bitte vergleichen Sie die Preise und die Leistungen anderer Agenturen.
Wir sind nicht teuer.
Unsere Preise liegen im Vergleich mit Agenturen die gleiche Leistung bieten
im unteren Drittel.
Unser Service und Hilfe ist deutlich mehr, als die meisten Agenturen bieten.
Da wir unseren Kunden eine große Auswahl an Bewerbern bieten die
nicht nur aus Osteuropa kommen, müssen wir auch enorm Werbung in
der ganzen Welt machen und unsere weltweiten Kontakte pflegen.
Unsere ausländischen Partneragenturen werden provisionsbezogen von uns bezahlt.
Wir bieten unseren Kunden Dolmetscher in russisch und spanischer Sprache
an
Dies Alles ist mit sehr vielen Kosten verbunden.
Ist die Au-pair Galerie in Ihrer Homepage aktuell?
Unsere beiden Galerien (Familien und Au-pair's)in unserer Haus Homepage
www.Aupair-Worldwide.de wird
täglich überarbeitet und aktualisiert.
Allerdings nehmen wir Au-pair's sowie Gastfamilien erst nach Vertragsabschluss
(das heißt, wenn die Gastfamilie das Au-pair einlädt, aus unserer
Galerie).
Es kommt also vor, dass einige Bewerber die in der Galerie sind schon
mit Gastfamilien in Kontakt stehen, aber nicht vermittelt sind.
Genauso ist es möglich, dass ein Bewerber von einer anderen Agentur
vermittelt wurde und hat sich bei uns nicht abgemeldet.
Wir möchten mit unserem Au-pair in Urlaub fahren?
Sollte Ihr Urlaubsland den Schengen-Staaten angehören, ist das
kein Problem.
Das Aupair Visum gilt in allen EU Staaten, die dem Schengen Abkommen angehören.
Sollte Ihr Urlaubsland wo anders sein, erkundigen Sie sich bitte unbedingt
bei den zuständigen Konsulaten oder der zuständigen Botschaft
über die entsprechenden Visa Bestimmungen bevor Sie Ihre Urlaubsreise
antreten.
Auch bei Reisen in oder durch die Schweiz sollte man sich vorher unbedingt
erkundigen.
Bitte beachten sie, dass das erste 3 monats Visum nur einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat und nur die weitere Verlängerung für die SChengenstaaten gilt.
Wir möchten ohne unser Au-pair in Urlaub fahren?
Grundsätzlich muß die Gastfamilie während der Urlaubszeit
dem Au-pair in jedem Fall das ganze Taschengeld weiter zahlen, freie Kost
und Logie im eigenen Zimmer zur Verfügung stellen.
Generell hat ein Au-pair bei einem einjährigen Aufenthalt, Anrecht
auf 4 Wochen bezahlten Urlaub. Je nach Planung kann es in etwa mit Ihrer
Urlaubszeit übereinstimmen.
Jedoch auch hier gilt, dass ein Au-pair auch eigene Wünsche hat,
die Berücksichtigung finden sollten. Zum Beispiel: Fahren auch viele
Au-pair's in Ihrer Urlaubszeit zu einem Besuch nachhause, oder besuchen
andere Au-pair's, Verwandtschaft und Freunde in Deutschland.
Unser Au-pair möchte hier studieren?
Wenn Ihr Au-pair so gute Deutschkenntnisse hat, die Sie auch durch Zertifikate
z.B. Deutsch als Fremdsprache mit dem Abschluss der Zentralen Oberstufe
nachweisen kann, hat Sie hier die Möglichkeit sich für einen
Studienplatz zu bewerben.
Genaue Bestimmungen entnehmen Sie bitte bei den örtlichen Universitäten.
Die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland und Universitäten
unterschiedlich.
Im Allgemeinen müssen Studienvisas in den Heimatländern der
Au-pair's beantragt werden.
In unserer Homepage bietet der Link Alien nähere Auskünfte darüber.
Was ist, wenn unser Au-pair Krank wird?
Die Gastfamilie ist verpflichtet sich um das Au-pair zu kümmern
und alle ärztlichen Schritte einzuleiten.
Medikamente und Arzt bzw. Krankenhaus müssen die Gastfamilien vorfinanzieren
und später durch Belege bei der Au-pair Versicherung einreichen.
Die Rückerstattung von den Versicherern ist meist problemlos.
Das Taschengeld für das Au-pair muß in dieser Zeit weitergezahlt
werden.
Darf ein Au-pair in Deutschland Auto fahren?
Nach derzeitiger Rechtslage sind Führerscheine von Au-pair's aus
Ländern außerhalb der EU lediglich 6 Monate gültig.
Danach wird die Teilnahme mit einem Fahrerlaubnispflichtigen Kfz am öffentlichen
Straßenverkehr zu einer Straftat für das Au-pair (Fahren ohne
Fahrerlaubnis) und auch für die Gastfamilie ( Ermächtigen zum
Fahren ohne Fahrerlaubnis ).
Das Führen eines Kraftfahrzeuges sollte daher nach 6 Monaten auf
keinen Fall fortgeführt werden, da sich sonst eine Strafverfolgung
von staatsanwaltschaftlicher Seite nach sich zieht.
Durch eine KANN Bestimmung ist es möglich die 6 Monatsfrist auf ggfs.
12 Monate zu verlängern.
Sie müssen bzw. das Au-pair einen formlosen Antrag auf Verlängerung
der Fahrerlaubnis bei Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde
stellen.
Hierbei werden folgende Anlagen benötigt.
- Kopie des Führerscheines des Au-pair's
- Beleg (Kopie) des Aufenthaltsvisums
- Anmeldeunterlagen des Au-pair's (Einwohnermeldeamt)
- Au-pair-Vertrag
Im Antrag sollte beschrieben werden, dass die Fahrerlaubnis als wesentlicher
Bestandteil für die Au-pair Tätigkeit benötigt wird.( Abholung
der Kinder vom Kindergarten oder der Schule).
Wir möchten noch einmal darauf Hinweisen, dass dies eine KANN
Bestimmung ist und vom Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig
ist.
Auch werden Regional unterschiedliche Entscheidungen getroffen.
Letzte Möglichkeit ist natürlich bei einer Fahrschule einen
deutschen Führerschein zu erwerben.
Kann das Au-pair Verhältnis verlängert werden?
Das ist leider nicht möglich, da in Deutschland ein Au-pair Aufenthalt
nur 12 Monate genehmigt wird. Ein Aufenthalt kann auch nicht wiederholt
werden. Das Au-pair kann jedoch danach in ein anderes Land als Au-pair
gehen.
Wenn Ihr Au-pair einen Sprachkurs oder sonstige Bildungsmaßnahmen
die in das Au-pair Programm fällt besucht und deren Laufzeit über
die reguläre Au-pairzeit hinaus geht. Wird in Einzelfällen einer
Visumsverlängerung bis zur Beendigung des Kurses gewährt.
Für diese Visumsverlängerung gibt es keine Gesetzesgrundlage.
Unser Au-pair hat einen Freund?
Natürlich können Sie einem Au-pair nicht verbieten einen Freund
zu haben.
Allerdings darf auch ein solches Verhältnis nicht die Arbeit des
Au-pair's beeinträchtigen.
Hier verhindern klare und offene ausgesprochenen Regeln im Vorfeld schon
eine Menge Ärger, die sicherlich auch ihr Au-pair nicht möchte.
Sprechen Sie mit Ihrem Au-pair offen und ausführlich darüber
was Sie möchten oder nicht. Regeln Sie Besuche in Ihrem Haus zb.
zu welchen Zeiten (nie während der Dienstzeit) wie lang usw. besprechen
Sie wann Sie evtl. bei ihrem Freund übernachten darf, z.B. nie wenn
am nächsten Morgen Dienst ist und grundsätzlich nur mit Vorankündigung.
Im Ernstfall schalten wir uns beratend für beide Parteien ein.
Wie sind Au-pair Jung's?
Viele Familien, die einmal ein Au-pair Jungen hatten, schwören darauf
und wollen nur noch Jung's haben.
Dennoch ist es sehr selten, dass der Wunsch nach einem Au-pair Jungen
zum Ausdruck kommt.
Männlichen Au-pair Bewerbern wird es oft nicht zugetraut, sich um
Kinder oder einen Haushalt zu kümmern.
Jedoch ist in der heutigen Zeit eine Rollenverteilung immer mehr zur Normalität
geworden.
Es gibt also kein Grund zu denken, dass ein Junge nicht mindestens genauso
gut Ihre Kinder betreuen kann und im Haushalt seinen Mann steht.
Wenn Sie nun vielleicht doch auch einen Jungen in Betracht ziehen, wenden
Sie sich bitte gesondert an uns, da wir nicht alle Bewerber in unserer
Au-pair Galerie aufgeführt haben.
Was passiert wenn es mit dem Au-pair einfach nicht klappt?
Leider kommt es vor, dass Gasteltern und Au-pair's sich die größte
Mühe geben, aber das Verhältnis klappt aus unterschiedlichen
Gründen einfach nicht.
Unter solchen Umständen können 12 Monate sehr lange werden.
Hier ist eine Trennung (Umvermittlung) sicherlich für beide Parteien
die bessere Lösung.
In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns, um so
schnell wie möglich eine optimale Lösung für Beide zu finden.
Unser Au-pair macht was es will, aber nicht was es soll?
Wichtig ist, dass für Anschuldigungen auch Beweise oder Zeugenaussagen
vorliege (Buchführung, Telefonate; E-mail; Adressen usw.).
Wenn es sich herausstellt, dass ein Au-pair unter einem ganz anderen Vorwand
nach Deutschland gekommen ist, wie das Au-pair Programm vorschreibt (professionelle
Männer Suche, Prostitution, Schwarzarbeit in der Freizeit usw. ).
Das heißt ein Au-pair Visum wurde erschwindelt.
So gibt es die Möglichkeit der Abschiebung.
Selbes gilt auch für schwere Verfehlungen (z.B. Diebstahl, Drogenkonsum,
Misshandlung der Kinder usw.). In solchen Fällen müssen Sie
mit dem Au-pair bei der zuständigen Ausländerbehörde den
Tatbestand schildern (Beweise haben) und diese wird nach Beurteilung eine
evtl. Abschiebung vornehmen.
Wir möchten den Au-pair Vertrag kündigen?
Grundsätzlich ist ein Au-pair Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen
durch beide Parteien kündbar. Eine sofortige Kündigung ist bei
schwerwiegenden Fällen ( wie Diebstahl, sexuelle Nötigung, Körperverletzung
usw. )möglich.
Wir bitten Sie bei einem solchen Schritt unbedingt Ihre vermittelnde Agentur
zu informieren. Ein Auflösungsvertrag ist für beide Parteien
vorteilhaft und schließt spätere Ersatzansprüche aus.
Was müssen wir tun wenn unser Au-pair uns vorzeitig verlassen hat?
Sobald Ihr Au-pair mit Ihren ganzen Sachen (Koffer usw.)
Ohne vorherige Ankündigung verlassen hat. Müssen Sie das Au-pair
sofort bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung und Ausländerbehörde
abmelden, um einer evtl. Verpflichtung gegenüber dem Au-pair vorzubeugen.
Außerdem sollten Sie sofort die vermittelnde Agentur und die zuständige
Ausländerbehörde informieren.
|