Gastfamilie ist nicht verpflichtet einen Sprachkurs bzw. eine Monatskarte zu bezahlen, sofern dies nicht in Aupair Vertrag oder sonstigen Verträgen vereinbart ist.
Aus gegebenen Anlass (Taschengelderhöhung) kommt vermehrt die Frage der Gastfamilien auf uns zu, ob sie verpflichtet sind einen Sprachkurs und eine Monatskarte für das Aupair zu bezahlen?
Grundsätzlich ist eine Gastfamilie laut Aupair Richtlinien (BA) nicht verpflichtet einen Sprachkurs und eine Monatskarte für ein Aupair zu finanzieren.
Diese Kosten tragen die Aupairs eigentlich selbst.
Eine Gastfamilie muss die Möglichkeit eines Besuchs der Sprachschule ermöglichen ( damit ist die nächst gelegene Sprachschule welche das Level des Aupairs anbietet gemeint). Ferner ist die Familie nur verpflichtetet die Fahrt zu dieser nächst gelegenen Sprachschule zu gewährleisten.
Das kann auch mit eigenen Fahrdiensten erfolgen.
Auch die Mobilität des Aupairs kann durch Fahrdienste der Gastfamilie oder Einzelfahrscheine erfolgen.
Es gibt kein Anspruch auf Monatskarten der öffentlichen Verkehrsanbieter.
Natürlich ist es ratsam einem Aupair eine Monatskarte zu finanzieren oder Teilzufinanzieren, aber einen Anspruch darauf gibt es nicht, sofern die Familie solche Abmachungen nicht in Verträgen vereinbart hat.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass in jedem Einzelfall der geschlossenen Aupair Vertrag zwischen Gastfamilie und Aupair bindend ist.
Sollten Sprachschulkosten und Monatskarte nicht in Verträgen vereinbart sein, so gelten die allgemeinen Aupair Richtlinien der BA.
Für Fragen und Anmerkungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Alle Angaben ohne Gewähr..!
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