Die Einführung der Praxisgebühr in deutschen Arztpraxis hat zu großer Verunsicherung in der deutschen Öffentlichkeit geführt.
Die Gastfamilie schließt für das Au-pair eine private Krankenversicherung bei einem geeigneten Aupair Versicherer ab. Als Privatversicherte muss das Au-pair jedoch keine Praxisgebühr zahlen. Allerdings muss sie bei einer notwendigen Behandlung die Kosten für notwendige Medikamente erst vorlegen, also im Voraus bezahlen, und lässt sich später den Betrag von der Krankenversicherung zurückerstatten.
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