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Infos für Au Pair Gastfamilien

Vor dem Einstieg in das Berufsleben möchten viele junge Menschen im Ausland Erfahrungen sammeln, indem sie die Sprache und die Kultur des Gastgeberlandes kennen lernen. Hierzu bietet das Au-pair Programm einige interessante Möglichkeiten. Durch die Kombination von Arbeit und Bildung, profitieren beide Parteien von diesem interkulturellen Austauschprogramm. Ein Aupair hat die Möglichkeit nach Mithilfe im Haushalt und der Kinderbetreuung bei der Gastfamilie ihre Sprachkenntnisse in einer Sprachschule zu vervollkommnen und erlebt gleichzeitig durch die Integration in die Gastfamilie die deutschen Gewohnheiten.
Die Gastfamilie hingegen profitiert durch das Aupair Programm nicht nur von der Mithilfe im Haushalt und der Kinderbetreuung, sondern erlebt durch das enge Zusammenleben die Kultur des Au-Pairs und nutzt oft die Muttersprache des neuen Familienmitglieds.
Eine Au-pair Beschäftigte ist keine Putzfrau oder Kindermädchen. Das Aupair sollte als Familienmitglied (wie eine große Tochter oder Sohn) angesehen werden.
Das heißt, man arbeitet teilweise zusammen, wohnt gemeinsam in einem Haus oder Wohnung und verbringt auch seine Freizeit wenn gewünscht gemeinsam. Es ist sehr wichtig, dass ein Aupair die Möglichkeit bekommt, an den Freizeitaktivitäten der Gastfamilie dabei sein zu können und wird nicht als fremde Person angesehen.
Die Gastfamilie sollte immer bestrebt sein, das Aupair an ihrem Familienleben teilhaben zulassen. (Ein Aupair sollte nicht nach getaner Arbeit in ihr Zimmer abgeschoben werden!!)
Aupair bedeutet, miteinander leben und arbeiten, aber auch Anpassung an die Gepflogenheiten in der Gastfamilie wird von einem Aupair erwartet.
Die Arbeit eines Au-Pairs ist von dem Lebensstil und der Eigenart der Gastfamilie abhängig. Dadurch ist es für die Gastfamilie möglich, Arbeitszeiten individuell mit dem Aupair zu vereinbaren. Allerdings darf dadurch die Wochenarbeitszeit von
30 Std. bei 6 Std. täglich nicht überschritten werden. Sollten beide Gasteltern berufstätig sein, muss dem Aupair i.d.R. während der Betreuung der Kinder und der Hausarbeit im Notfall ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen (weitere Personen im Haushalt, Oma, Opa. Nachbarn etc.)
Durch die Abwesenheit der Gastfamilien, ist es sehr ratsam, dass dem Aupair nicht übermäßige Arbeit und Eigenverantwortung zugemutet wird.
Die Gastfamilie sollte in den Fällen der Abwesenheit, langsam das Aupair und seine eigenen Kinder auf diese Situation vorbereiten und durch schrittweise Annäherung, beiden die Zeit geben sich aufeinander einstellen zu können.

Beispiele für die Kinderbetreuung können sein:
Kinder anziehen, waschen, beaufsichtigen, spazieren gehen und mit ihnen spielen, basteln, vorlesen, singen, sie zum Kindergarten /zur Schule / zu bestimmten Veranstaltungen (z.B. Turnen, Musikunterricht etc.) bringen, abholen, in das Bett bringen. Kinder sinnvoll beschäftigen, kreativ sein.
Beispiele für die Hausarbeit können sein:
Mithelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, Staubsaugen, Staubwischen, Wäsche machen, bügeln, Das Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten, beim Kochen helfen, Küche aufräumen. Das Haus hüten, Pflanzen versorgen,

AuPair-world wide Familie

Ausschlussliste zum inhaltlichen Umfang des Arbeitsfeldes:
Die Mithilfe von Au pairs beschränkt sich auf Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit im Haushalt der Gastfamilie.


Das schließt folgende Tätigkeiten aus:

  • Kochen aufwendiger Gerichte für die gesamte Familie.
  • Reinigung/ Aufräumen von nicht gemeinsam genutzten Räumen (Kinderzimmer sind ausgenommen), wie: Bettenbeziehen/ Aufräumen –  Elternschlafzimmer, Reinigung des Bades/Toilette, wenn ausschließlich von den Gasteltern genutzt.
  • Grundreinigung, wie: Frühjahrsputz, Fensterreinigung, Gardinen waschen und aufhängen, Teppichreinigung, – klopfen, Möbelrücken zum späteren Putzen der Wohnräume und weiteren, auch ungenutzten Räumlichkeiten der Wohnung / Hauses der Gastfamilie, (Arbeitszimmer, Büro, Werkstatt, Keller, Speicher, Abstellkammer, Garage, Ferienhaus, Wohnwagen, Gartenhaus),
  • Renovierungsarbeiten in der Wohnung/ Haus und weiteren, auch ungenutzten Räumlichkeiten der Wohnung / Hauses der Gastfamilie.
  • In jeder Form: Streich-, Lackier, Tapezierarbeiten.
  • Reinigung nach Renovierungsarbeiten der Wohnung/ Haus und weiteren, auch ungenutzten Räumlichkeiten der Wohnung / Hauses der Gastfamilie.
  • Gartenarbeiten, wie: Laubharken, Rasenmähen, Beete umgraben, Pflasterarbeiten, Straßenfegen, Schneeschaufeln, Autoreinigung und Polieren.
  • Ebenso ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die nicht im häuslichen Umfeld der Gastfamilie stattfinden, wie: Babysitten anderer Kinder, Bügelarbeiten in der Nachbarschaft oder Freundeskreis der Gastfamilie, Putzjobs.
  • Mithilfe im Betrieb der Gastfamilie.

Die Au pairs dürfen diese Tätigkeiten ausführen, sie können aber nicht dazu verpflichtet werden.
Einfache Handreichungen aus dieser Tätigkeiten-Liste sind durchaus zulässig, z.B. wenn die Gastmutter den/die Au pair bittet, die Gardinen beim Aufhängen anzureichen.

Voraussetzungen für Gastfamilien:

Au Pair world wide
  • Eine Gastfamilie muss dem Status Familie entsprechen, dass bedeutet Ehepartner mit Kinder sind Familie sowie alleinstehende Personen mit Kind
  • Ein Elternteil muss die deutsche Nationalität haben oder die Gastfamilie kann nachweisen, dass in der Familie die Muttersprache deutsch gesprochen wird.
  • Dem Aupair muss ein eigenes möbliertes Zimmer in der Familienwohnung oder Haus zur Verfügung gestellt werden. ( Kein Kellerzimmer mit Lichtschacht) Kellerzimmer mit ebenerdigen Fenstern ist möglich.
  • Ein eigenes Bad und WC ist nicht nötig, wenn das Aupair das Familienbad mitbenutzen darf.

Voraussetzungen für Au-Pairs:

  • Alter: 18 Jahre und bei Beantragung des Visums nicht älter als 27 Jahre.
  • gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Goethe Zertifikat min. A1Level), welche bei den Botschaften oder den Arbeitsämtern in Deutschland abgeprüft werden.

Rechte und Pflichten:

  • Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden (bzw. 30 Wochenstunden) einschließlich Babysitting . Die Einteilung kann individuell gestaltet werden.
  • Die Gastfamilie bezahlt dem Aupair ein monatliches Taschengeld von  280.- Euro.
  • Die Gastfamilie bezahlt die Monatskarte des Nahverkehrs oder leistet Fahrdienste zu den Sprachschulen. Wenn es zumutbar ist, mit dem Fahrrad die Sprachschulen zu erreichen, dann ist auch dies eine Möglichkeit.
  • Die Gastfamilie beteiligt sich an den Sprachkursgebühren mit 50,- Euro monatlich.
  • Die Gastfamilie bezahlt eine private Kranken, Unfall, Haftpflicht, Schwangerschafts- Geburt Versicherung.
  • Kostenübernahme bei evtl. gesonderten  ärztlichen Untersuchungen in Deutschland, sofern diese von den Behörden gefordert oder von der Gastfamilie gewünscht wird.
  • Ein Aupair hat bei einem 1 jährigen Aufenthalt einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bzw. 2 Werktage pro Monat.(Sonntage u. Feiertage werden nicht als Urlaubstage gezählt). Der Zeitpunkt des Urlaubs ist mit der Gastfamilie und dem Aupair abzustimmen. Wird das Aupair von der Gastfamilie mit in den Urlaub genommen, so wird dieser angerechnet, wenn das Aupair nur unwesentliche Dinge während des Urlaubs zu verrichten hat und wenn keine Anwesenheitspflicht besteht.
  • Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.
  • Gewährung von einem freien Tag pro Woche, der mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fällt. Gewährung von mindestens vier freien Abenden pro Woche.
  • Die/der Aupair muss die Möglichkeit haben, ihre/seine Religion ausüben zu können.
  • Die An- und Rückreisekosten trägt das Aupair. In Einzelfällen leisten Gastfamilien Fahrkosten Zuschüsse auf freiwilliger Basis.
  • Jedem Aupair muss die zeitliche Möglichkeit geboten werden, einen Sprachkurs zu besuchen. In der Regel trägt das Aupair die Kosten dafür.
  • Die Kündigungsfrist bei einer vorzeitigen Beendigung des Aupairverhältnisses zwischen Gastfamilie u. Aupair beträgt 14 Tage. Die Vertragsauflösung muss schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gastfamilie  bzw. der/dem Aupair. In besonders schwerwiegenden Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich

Diese Bedingungen sind durch das „ Europäische Abkommen von 1969 „zur Aufnahme eines Au-Pairs sowie von den Landesarbeitsämter  und der Gütegemeinschaft-Aupair geregelt.