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Aupair World Wide – FAQ

Was heißt Au-pair?

Au-Pair kommt aus dem Französischen und heißt übersetzt
„auf Gegenseitigkeit“. Aus dem Au-pair Verhältnis sollten beide Seiten einen Nutzen ziehen. „Au-Pair’s“ leben in Gastfamilien im Ausland um die Kultur und die Sprache des Gastgeberlandes kennen zulernen . Als Gegenleistung werden Mithilfe im Haushalt und Kinderbetreuung erwartet.

Woher kommen die „Au-Pair’s“?

Zur Zeit kommen jährlich ca. 12000 Au-pair’s nach Deutschland . Ein großer Teil kommen aus Osteuropa 10% der Bewerber kommen aus Afrika, 5% der Bewerber aus Lateinamerika, 3% der Bewerber aus Asien und 2% der Bewerber aus EU Staaten und USA.

Au Pair FAQ

Wie früh muss man sich um ein Au-pair kümmern?

Die Bearbeitung des Einreise-Visums durch die deutschen Behörden nimmt ca. 12 Wochen in Anspruch. Bitte beginnen Sie mit der Suche nach einem Au-pair 3-4 Monate vor gewünschtem Antrittstermin.

Wie schnell kann man ein Au-pair aus Nicht EU Staaten bekommen?

In der Regel dauert ein normales Visumverfahren ca. 12 Wochen.
Die lange Bearbeitungszeit entsteht durch folgende Behörden Vorgänge auf die eine Au-pair Agentur nur einen sehr geringen Einfluss hat.
Beispiel: Postversand der Einladung —-> Einreichung der Unterlagen bei der Botschaft —-> Bearbeitung bei der Botschaft —-> Versand nach Deutschland —-> Bearbeitung durch das Bundesverwaltungsamt —-> Versand an die Ausländerbehörde Ihres Landkreises —-> Bearbeitung der Ausländerbehörde —-> Versand an das Arbeitsamt Ihres Landkreises —-> Bearbeitung an durch das Arbeitsamt —-> Rücksendung wieder an die Ausländerbehörde Ihres Kreises —-> nochmalige Bearbeitung durch die Ausländerbehörde —-> Rücksendung an das Bundesverwaltungsamt und dortige Bearbeitung —-> Rücksendung an die Botschaft des Ziellandes—-> Bearbeitung der Botschaft —-> Abholen des Visums durch das Au-pair.

Kann das Einladungsverfahren beschleunigt werden?

JA. Das heißt, Die meiste Zeit des Visumsverfahren liegt im Postweg. Wenn das Einladungsschreiben mit Express bzw. DHL, UPS usw. an das Au-pair gesendet wird , sparen Sie ca. 1 bis 2 Wochen. Wenn die zu bearbeitenden Unterlagen innerhalb Deutschlands und zurück an die Botschaft mit Fax gesendet werden, sparen Sie ca. wieder 1 bis 2 Wochen.
Dazu ist zu Bemerken, dass eine Beeinflussung der Behörden nicht immer zum Erfolg führt.
Allerdings werden wir als Agentur den Wertegang der zu bearbeitenden Dokumente verfolgen und uns bei außergewöhnlicher Verzögerung ( Urlaubszeit, Sachbearbeiter, Krank usw.) intensiv darum kümmern.
Wir werden gegebenenfalls bei fahrlässigem Verhalten der Behörden unsere Bundesverbände und die Gütergemeinschaft-Aupair mit einbeziehen.

Welche Au-pair’s können sofort kommen?

Sofort können Au-pair’s aus EU Staaten einreisen, da diese kein Visum benötigen. Jedoch ist es sehr selten, da nur ca. 2% der Bewerber aus EU Staaten kommen.
Sofort oder innerhalb weniger Tage , kommen auch sogenannte
Wechselaupairs oder Umvermittler.

Was ist ein Wechselaupair (Umvermittlung)?

Das sind Au-pair’s die schon in Deutschland mit einem Au-apir Visum sind und aus unterschiedlichen Gründen eine neue Gastfamilie suchen. Allerdings ist die Vermittlung mit Vorsicht zu betrachten, da ein Wechsel immer eine Ursache hat, und die Au-pair’s keine 12 Monate mehr zur Verfügung stehen.
Bitte setzen Sie sich vorher immer mit beiden Parteien und uns in Verbindung.

Was ist ein selbst gesuchtes Au-pair?

Es handelt sich dabei um ein Au-pair, von dem Sie persönlich ohne die Hilfe einer Agentur die Adresse und die Bewerbungsunterlagen erhalten (Freunde im Ausland). Das heißt die Agentur wird nur mit der Erstellung der Visumsformalitäten (Einladungsbrief und Au-pair Vertrag) beauftragt.

Wir möchten einen Verwandten aus einem nicht EU Staat als Au-pair einladen?

Das ist leider nicht erlaubt. Die Vorschrift der Bundesanstalt für Arbeit besagt ganz klar „Au-pair’s dürfen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Gastfamilie stehen“. Verwandte bekommen daher auch kein Au-pair Visum.

Kostet dies gleich etwas?

Die Suche nach einem geeigneten Bewerber und die Kontaktadressen sind kostenlos und unverbindlich. Allerdings verlangen wir vor Herausgabe von persönlichen Daten (Telefonnummer, E-mail Adressen) der Bewerber unseren ausgefüllten Familien-Fragebogen von Kunden. Wir arbeiten hier mit Menschen und fühlen uns auch deren Privatsphäre und Schutz gegenüber verantwortlich. Wir bitten Sie um Verständnis für unsere Vorgehensweise. Die Vermittlungsgebühr wird bei Vertragsabschluss fällig.

Was leistet Ihre Agentur?

  • Wir bieten Ihnen eine sehr große Auswahl an ausgesuchten Au-pair Bewerbern aus der ganzen Welt an.
  • Wir unterstützen und beraten sie bei der Suche nach einem geeigneten Au-pair.
  • Des weiteren bei der Abwicklung aller Formalitäten mit Behörden etc.
  • Wir erstellen den Au-pair Vertrag und den offiziellen Einladungsbrief.
  • Während des gesamten Au-pair Aufenthaltes stehen wir sowohl dem Au-pair als auch der Gastfamilie als ständiger Ansprechpartner bei auftretenden Problemen zur Verfügung
  • Unsere Au-pair’s erhalten auf Wunsch einen kostenlosen Au-pair Ausweis.
  • Nach erfolgreicher Au-pair Zeit kann das Au-pair auf Anfrage ein Zertifikat erhalten.
  • Wir bieten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen Aupairs in Deutschland , die untereinander Kontakt suchen.
  • Auch gibt es eine Notrufnummer die kostenlos 24h zur Verfügung steht.

Wir möchten mit unserem Au-pair in Urlaub fahren?

Sollte Ihr Urlaubsland den Schengen-Staaten angehören, ist das kein Problem.
Das Aupair Visum gilt in allen EU Staaten, die dem Schengen Abkommen angehören.
Sollte Ihr Urlaubsland wo anders sein, erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei den zuständigen Konsulaten oder der zuständigen Botschaft über die entsprechenden Visa Bestimmungen bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten.
Auch bei Reisen in oder durch die Schweiz sollte man sich vorher unbedingt erkundigen.
Bitte beachten sie, dass das erste 3 monats Visum nur einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat und nur die weitere Verlängerung für die SChengenstaaten gilt.

Wir möchten ohne unser Au-pair in Urlaub fahren?

Grundsätzlich muß die Gastfamilie während der Urlaubszeit dem Au-pair in jedem Fall das ganze Taschengeld weiter zahlen, freie Kost und Logie im eigenen Zimmer zur Verfügung stellen.
Generell hat ein Au-pair bei einem einjährigen Aufenthalt, Anrecht auf 4 Wochen bezahlten Urlaub. Je nach Planung kann es in etwa mit Ihrer Urlaubszeit übereinstimmen.
Jedoch auch hier gilt, dass ein Au-pair auch eigene Wünsche hat, die Berücksichtigung finden sollten. Zum Beispiel: Fahren auch viele Au-pair’s in Ihrer Urlaubszeit zu einem Besuch nachhause, oder besuchen andere Au-pair’s, Verwandtschaft und Freunde in Deutschland.

Unser Au-pair möchte hier studieren?

Wenn Ihr Au-pair so gute Deutschkenntnisse hat, die Sie auch durch Zertifikate z.B. Deutsch als Fremdsprache mit dem Abschluss der Zentralen Oberstufe nachweisen kann, hat Sie hier die Möglichkeit sich für einen Studienplatz zu bewerben.
Genaue Bestimmungen entnehmen Sie bitte bei den örtlichen Universitäten. Die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland und Universitäten unterschiedlich.
Im Allgemeinen müssen Studienvisas in den Heimatländern der Au-pair’s beantragt werden.
In unserer Homepage bietet der Link Alien nähere Auskünfte darüber.

Was ist, wenn unser Au-pair Krank wird?

Die Gastfamilie ist verpflichtet sich um das Au-pair zu kümmern und alle ärztlichen Schritte einzuleiten.
Medikamente und Arzt bzw. Krankenhaus müssen die Gastfamilien vorfinanzieren und später durch Belege bei der Au-pair Versicherung einreichen. Die Rückerstattung von den Versicherern ist meist problemlos.
Das Taschengeld für das Au-pair muß in dieser Zeit weitergezahlt werden.

Darf ein Au-pair in Deutschland Auto fahren?

Nach derzeitiger Rechtslage sind Führerscheine von Au-pair’s aus Ländern außerhalb der EU lediglich 6 Monate gültig.
Danach wird die Teilnahme mit einem Fahrerlaubnispflichtigen Kfz am öffentlichen Straßenverkehr zu einer Straftat für das Au-pair (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und auch für die Gastfamilie ( Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ).
Das Führen eines Kraftfahrzeuges sollte daher nach 6 Monaten auf keinen Fall fortgeführt werden, da sich sonst eine Strafverfolgung von staatsanwaltschaftlicher Seite nach sich zieht.
Durch eine KANN Bestimmung ist es möglich die 6 Monatsfrist auf ggfs. 12 Monate zu verlängern.
Sie müssen bzw. das Au-pair einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis bei Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde stellen.

Hierbei werden folgende Anlagen benötigt.

  • Kopie des Führerscheines des Au-pair’s
  • Beleg (Kopie) des Aufenthaltsvisums
  • Anmeldeunterlagen des Au-pair’s (Einwohnermeldeamt)
  • Au-pair-Vertrag


Im Antrag sollte beschrieben werden, dass die Fahrerlaubnis als wesentlicher Bestandteil für die Au-pair Tätigkeit benötigt wird.( Abholung der Kinder vom Kindergarten oder der Schule).
Wir möchten noch einmal darauf Hinweisen, dass dies eine KANN
Bestimmung ist und vom Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig ist.
Auch werden Regional unterschiedliche Entscheidungen getroffen.
Letzte Möglichkeit ist natürlich bei einer Fahrschule einen deutschen Führerschein zu erwerben.

Kann das Au-pair Verhältnis verlängert werden?

Das ist leider nicht möglich, da in Deutschland ein Au-pair Aufenthalt nur 12 Monate genehmigt wird. Ein Aufenthalt kann auch nicht wiederholt werden. Das Au-pair kann jedoch danach in ein anderes Land als Au-pair gehen.
Wenn Ihr Au-pair einen Sprachkurs oder sonstige Bildungsmaßnahmen die in das Au-pair Programm fällt besucht und deren Laufzeit über die reguläre Au-pairzeit hinaus geht. Wird in Einzelfällen einer Visumsverlängerung bis zur Beendigung des Kurses gewährt.
Für diese Visumsverlängerung gibt es keine Gesetzesgrundlage.

Unser Au-pair hat einen Freund?

Natürlich können Sie einem Au-pair nicht verbieten einen Freund zu haben.
Allerdings darf auch ein solches Verhältnis nicht die Arbeit des Au-pair’s beeinträchtigen.
Hier verhindern klare und offene ausgesprochenen Regeln im Vorfeld schon eine Menge Ärger, die sicherlich auch ihr Au-pair nicht möchte.
Sprechen Sie mit Ihrem Au-pair offen und ausführlich darüber was Sie möchten oder nicht. Regeln Sie Besuche in Ihrem Haus zb. zu welchen Zeiten (nie während der Dienstzeit) wie lang usw. besprechen Sie wann Sie evtl. bei ihrem Freund übernachten darf, z.B. nie wenn am nächsten Morgen Dienst ist und grundsätzlich nur mit Vorankündigung.
Im Ernstfall schalten wir uns beratend für beide Parteien ein.

Wie sind Au-pair Jung’s?

Viele Familien, die einmal ein Au-pair Jungen hatten, schwören darauf und wollen nur noch Jung’s haben.
Dennoch ist es sehr selten, dass der Wunsch nach einem Au-pair Jungen zum Ausdruck kommt.
Männlichen Au-pair Bewerbern wird es oft nicht zugetraut, sich um Kinder oder einen Haushalt zu kümmern.
Jedoch ist in der heutigen Zeit eine Rollenverteilung immer mehr zur Normalität geworden.
Es gibt also kein Grund zu denken, dass ein Junge nicht mindestens genauso gut Ihre Kinder betreuen kann und im Haushalt seinen Mann steht.
Wenn Sie nun vielleicht doch auch einen Jungen in Betracht ziehen, wenden Sie sich bitte gesondert an uns, da wir nicht alle Bewerber in unserer Au-pair Galerie aufgeführt haben.

Was passiert wenn es mit dem Au-pair einfach nicht klappt?

Leider kommt es vor, dass Gasteltern und Au-pair’s sich die größte Mühe geben, aber das Verhältnis klappt aus unterschiedlichen Gründen einfach nicht.
Unter solchen Umständen können 12 Monate sehr lange werden.
Hier ist eine Trennung (Umvermittlung) sicherlich für beide Parteien die bessere Lösung.
In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns, um so schnell wie möglich eine optimale Lösung für Beide zu finden.

Unser Au-pair macht was es will, aber nicht was es soll?

Wichtig ist, dass für Anschuldigungen auch Beweise oder Zeugenaussagen vorliege (Buchführung, Telefonate; E-mail; Adressen usw.).
Wenn es sich herausstellt, dass ein Au-pair unter einem ganz anderen Vorwand nach Deutschland gekommen ist, wie das Au-pair Programm vorschreibt (professionelle Männer Suche, Prostitution, Schwarzarbeit in der Freizeit usw. ).
Das heißt ein Au-pair Visum wurde erschwindelt.
So gibt es die Möglichkeit der Abschiebung.
Selbes gilt auch für schwere Verfehlungen (z.B. Diebstahl, Drogenkonsum, Misshandlung der Kinder usw.). In solchen Fällen müssen Sie mit dem Au-pair bei der zuständigen Ausländerbehörde den Tatbestand schildern (Beweise haben) und diese wird nach Beurteilung eine evtl. Abschiebung vornehmen.

Wir möchten den Au-pair Vertrag kündigen?

Grundsätzlich ist ein Au-pair Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen durch beide Parteien kündbar. Eine sofortige Kündigung ist bei schwerwiegenden Fällen ( wie Diebstahl, sexuelle Nötigung, Körperverletzung usw. )möglich.
Wir bitten Sie bei einem solchen Schritt unbedingt Ihre vermittelnde Agentur zu informieren. Ein Auflösungsvertrag ist für beide Parteien vorteilhaft und schließt spätere Ersatzansprüche aus.

Was müssen wir tun wenn unser Au-pair uns vorzeitig verlassen hat?

Sobald Ihr Au-pair mit Ihren ganzen Sachen (Koffer usw.)
Ohne vorherige Ankündigung verlassen hat. Müssen Sie das Au-pair sofort bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung und Ausländerbehörde abmelden, um einer evtl. Verpflichtung gegenüber dem Au-pair vorzubeugen.
Außerdem sollten Sie sofort die vermittelnde Agentur und die zuständige Ausländerbehörde informieren.